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Beratung zum Thema Patientenverfügung

Sie haben die Möglichkeit und das Recht, in persönlichen Angelegenheiten für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder hohen Alters vorzusorgen. In schriftlicher Form können Sie vorab unter anderem festlegen, welche medizinischen Behandlungen erfolgen sollen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr persönlich äußern können.

Hierbei gilt es verschiedene Begrifflichkeiten und Formulare zu unterscheiden:

Patientenverfügung

Haben Sie für den Fall einer Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob Sie in bestimmte Untersuchungen Ihres Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder sie untersagen, prüft ein Betreuer oder ein von Ihnen Bevollmächtigter zusammen mit den behandelnden Ärzten, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson für den Fall Ihrer Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit für bestimmte Angelegenheiten des Lebens, zum einen für die Gesundheitssorge, aber auch für andere Bereiche wie Post oder Behörden. Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter Ihres Willens.

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist eine für das Vormundschaftsgericht bestimmte Willensäußerung von Ihnen für den Fall, dass die Anordnung einer Betreuung notwendig werden sollte. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn Sie infolge einer Krankheit ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können und deshalb ein Betreuer bestellt werden muss. Diesen möglichen Betreuer können Sie vorab benennen.

Wichtig und empfehlenswert ist es, solche persönlichen Themen wie lebenserhaltende Maßnahmen, künstliche Ernährung, Organspende und Betreuer/Bevollmächtigte in Ruhe zu durchdenken und in der Patientenverfügung schriftlich festzuhalten.

In dieser nicht einfachen Angelegenheit wünscht man sich Unterstützung, Begleitung und Beratung.

Daher stellen wir Ihnen als Ihre Hausarztpraxis Unterlagen und Formulare zu den Themen "Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht" zur Verfügung und wir nehmen uns gerne Zeit für Sie, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie zu beraten.

Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin. Wir sind gerne für Sie da!

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